Für Bebauungsplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen, in dem die in der Umweltprüfung ermittelten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist ein gesonderter, selbstständiger Teil der Begründung zum Bebauungsplan.
Die Erarbeitung des Umweltberichts hat den gesetzlichen Anforderungen der Anlage 1 BauGB zu entsprechen, die sich an den Grundelementen des planerischen Vorgehens orientiert.
Umweltplanung zum Bebauungsplan „Lauersdell“
Standort
Waldmohr
Auftraggeber
Stadt Waldmohr
Fläche
ca. 9,8 ha
Anlass / Ziel
Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets
Umweltplanung zum Bebauungsplan „Pappelallee“
Standort
Wörth am Rhein
Ortsteil Schaidt
Auftraggeber
GVG Grundstücks-
verwaltungsgesellschaft
der Stadt Wörth am Rhein
Fläche
14 ha
Anlass / Ziel
Entwicklung eines Gewerbegebiets